Köln (ots) –
Rund 48 Millionen Skitouristen zieht es jährlich in die Alpen. Für viele wird es dieses Jahr der erste Winterurlaub seit dem Corona-Ausbruch sein. Ein guter Zeitpunkt, die Ski- und Snowboardausrüstung einem gründlichen Check zu unterziehen. Und auch beim Neukauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher einige Punkte beachten.
„Wer auf der Piste sicher unterwegs sein will, sollte nicht nur die Technik beherrschen, sondern auch die passende Schutzausrüstung tragen“, rät Sicherheitsexperte Berthold Tempel von TÜV Rheinland. „Helm und Brille sollten richtig sitzen und über die entsprechenden Prüfsiegel und Zertifikate verfügen.“ So sei auf das CE-Konformitätszeichen sowie auf die Normenkennzeichnung EN 1077 für Skihelme und EN 174 für Skibrillen zu achten. Diese erfüllen die europäischen Sicherheitsstandards. Zusätzlich gibt es noch das GS-Siegel „Geprüfte Sicherheit“. Das bedeutet, dass ein Sportgeräte-Hersteller sein Produkt freiwillig einer umfassenden Sicherheitsprüfung unterzogen hat und damit über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgeht. Beide Prüfungen nimmt TÜV Rheinland in eigenen Testlaboren vor.
Begrenzte Haltbarkeit
Helme und Brillen aus Kunststoff sind nicht unbegrenzt haltbar. Das Material kann mit der Zeit an Elastizität verlieren, brüchig werden und dadurch seine Schutzwirkung einbüßen. „Das Produktionsdatum eines Skihelmes sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen“, erklärt Berthold Tempel. Der Produktionsstempel kann am Helm abgelesen werden. „Wer seit der Corona-Pandemie wieder zum ersten Mal auf den Brettern steht, sollte bedenken, dass der Alterungsprozess des Materials auch während der Corona-bedingten Nutzungspause vorangeschritten ist.“ Unabhängig davon sollte ein Helm nach einem Stoß oder Sturz grundsätzlich sowieso durch einen neuen ersetzt werden.
Weiterführende Informationen zu Sportartikelprüfungen (https://www.tuv.com/germany/de/sportartikel.html?verbid=130)
Geräte-Check: Produkt- und Zertifizierungsübersicht (https://www.certipedia.com/?locale=de)
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