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Freitag, 31. März 2023

Intelligentes Wohnen der Zukunft

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Schöne neue Wohnwelt: Knopfdruck (oder Fingerbewegung) genügt, und die Heizung springt an, der Rasensprenger gießt die Beete, und der Kühlschrank scannt die Regale und schickt eine Bestandsaufnahme ans Smartphone.

Für immer mehr Eigenheimbesitzer wird der Traum vom vernetzten, intelligenten Zuhause Wirklichkeit. Von den rund 33,5 Millionen Deutschen, die im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung leben, besitzen bereits rund 2,4 Millionen ein Smart Home. Dafür muss man nicht gleich Häuser auf Mallorca kaufen, um sich das leisten zu müssen. Die Technologie ist auch hierzulande immer wichtiger.

Doch das überwiegend mittels Technologie gesteuerte Wohnen erfordert nicht nur Umdenken, was den Einsatz von Geräten betrifft. Auch die Gebäudeversicherung und die Hausratsversicherung müssen an die Neuerungen angepasst werden. Zwar ist die Digitalisierung im Grunde simpel, weil zumeist wenige Eingriffe in die existierende Hard- und Software im Haus genügen, um die Geräte zu vernetzen und die Steuerung von außerhalb zu erlauben. Doch der Teufel steckt im Detail.

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude an sich ab. Dazu gehören alle fest mit dem Erdboden verbundenen Bauwerke, die überwiegend zur Nutzung für Wohnzwecke bestimmt sind. Außerdem werden diejenigen Gebäudebestandteile genutzt, die mit dem Gebäude fest verbunden sind und ihre Selbstständigkeit verloren haben. Das gilt auch für in oder am Haus befestigtes Zubehör, das für Zwecke der Instandhaltung genutzt wird. Im Falle von Smart Homes wären das die elektrischen Leitungen in den Wänden.

Die für die eigentliche Steuerung erforderlichen Komponenten fallen eher unter die Hausratsversicherung, die sämtliche beweglichen Teile abdeckt, die bei einem Umzug mitgenommen werden.

Der Knackpunkt sind die gespeicherten Programme und Daten für die Smart-Home-Steuerung. Weil diese virtuell existieren und nicht als Sachen im eigentlichen versicherungsrechtlichen Sinne gelten, sind sie im Normalfall mit einem standardmäßigen Versicherungsvertrag nicht abgedeckt.

Weil jedoch diese Programme unerlässlich sind, um das Smart Home schlau bleiben zu lassen, lohnt es sich, bei der Versicherung nachzufragen, ob sie in die Police aufgenommen werden können.

Bevor das Haus digital aufgerüstet wird, empfiehlt es sich auch zu klären, welche Veränderungen dadurch für bereits existierende Versicherungen entstehen.

Sowohl Gebäude- wie auch Hausratsversicherungen schließen den Versicherungsschutz aus, wenn ein Schaden selbst verschuldet worden ist. Gibt es jedoch aufgrund von Überschwemmungen Wasserschäden am Hausrat, springt die Versicherung ein. Anders ist es, wenn eine brennende Kerze unbeaufsichtigt gelassen wird und dadurch ein Brand entsteht. In so einem Fall ersetzt die Versicherung für die Schäden keinen müden Cent, da es sich hier um Selbstverschulden handelt.

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