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Dienstag, 8. Oktober 2024

HZA-DU: Prüfungen in Gaststätten – Illegale Ausländerbeschäftigung und Ordnungswidrigkeiten

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Duisburg (ots) –

Am Sonntag, 05.03.2023, prüften die Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Stadtgebiet Duisburg sechs Gaststätten. Die Einsatzkräfte befragten während der Prüfung 40 Arbeitnehmer*innen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Hierbei mussten die Arbeitnehmer*innen Angaben u. a. zu der Tätigkeit, zum Beschäftigungsbeginn und zur Entlohnung machen.

Der Einsatzleiter verzeichnete zum Ende der Prüfungen 16 Ordnungswidrigkeiten. Die Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden vor Ort wegen der fehlenden Sofortmeldung, der Nichtmitführung von Ausweispapieren und der fehlenden Hinweispflicht des Arbeitgebers eingeleitet. Des Weiteren bestand in drei Fällen der Verdacht der illegalen Ausländerbeschäftigung. Die Arbeitnehmer waren zwar im Besitz gültiger Aufenthaltstitel, die jedoch eine Erwerbstätigkeit nicht zuließen.

Die Angaben der Personen vor Ort werden nun nachträglich bearbeitet. Ggf. schließen sich weitere Prüfungen, wie z. B. die anschließende Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen, an. Daraus könnten sich weitere Ermittlungsverfahren ergeben.

Bei der Prüfung verfolgen die Einsatzkräfte einen ganzheitlichen Prüfungsansatz. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Duisburg
Ivan Cule
Telefon: 0203 / 7134 – 348
E-Mail: [email protected]
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Duisburg, übermittelt durch news aktuell
Quelle: ots

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