Bochum (ots) –
Am 24. Juli 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Fingernagelstudio in der Bochumer Innenstadt.
Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befand sich auch ein 35-jähriger vietnamesischer Staatsbürger, der gerade eine Kundin bediente.
Der Vietnamese konnte nur einen ungarischen Aufenthaltstitel vorlegen. Einen Aufenthaltstitel, der ihm in Deutschland die Arbeitsaufnahme gestattet hätte, besaß er nicht. Er wurde daher aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen.
Über den weiteren Verbleib des Mannes entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Bochum.
Seinen Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
Zusatzinformation:
Unionsbürger haben das Recht, sich fast ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in den anderen Staaten der EU aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein. Sie werden dabei in fast jeder Hinsicht den Staatsangehörigen des anderen Staates rechtlich gleichgestellt. Dieses Recht bezeichnet man als Freizügigkeit.
Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, benötigen in aller Regel für die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme in Deutschland einen Aufenthaltstitel.
Ohne diesen ist ihre Beschäftigung illegal. Zudem arbeiten sie „schwarz“, haben weder Kranken- noch Unfallversicherung, keinen Anspruch auf Altersversorgung oder Arbeitslosengeld. Die Beiträge hierfür spart sich der Arbeitgeber und erhöht damit illegal seinen Gewinn.
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