Dortmund – Paderborn – Bergkamen (ots) –
Bundespolizisten kontrollierten gestern (13. Januar) zwei Minderjährige und einen Erwachsenen im Dortmunder Hauptbahnhof. Dabei stellten sie mehrere gefährliche Gegenstände fest.
Gegen 14:10 Uhr wurden Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof auf einen 16-Jährigen aufmerksam. Während einer Kontrolle wurde dieser dazu befragt, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führen würde. Diese Frage verneinte der Dortmunder zögerlich. Eine Durchsuchung offenbarte dann aber, dass er ein Einhandmesser zugriffsbereit in seiner Umhängetasche trug. Es handelt sich hierbei um ein Messer, welches mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden kann.
Auf Nachfrage gab der Deutsche an, dass er dieses zur Selbstverteidigung mit sich führen würde. Die Beamten stellten das Messer sicher und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Am Abend, gegen 20:15 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Dortmunder Hauptbahnhof. Dabei kontrollierten sie einen 15-Jährigen. Die Frage, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mit sich führen würde, verneinte er. Eine Durchsuchung des Deutschen offenbarte dann aber, dass er ein Karambit Messer zugriffsbereit in seiner linken Jackentasche trug. Dies ist ein klauenförmiges Messer, dessen Ursprung in Asien liegt. Die Klinge und der Griff ergeben einen Bogen. Zudem ist der Ring am Ende des Griffes ein typisches Merkmal, mit dem das Messer am kleinen Finger eingehängt werden kann.
Die Herkunft und den Grund für das Führen des gefährlichen Gegenstandes verriet der Jugendliche den Polizisten nicht. Nach Rücksprache mit seinen Erziehungsberechtigten, durfte der Junge aus Paderborn seinen Weg alleine fortsetzen.
Die Bundespolizei stellte das Messer sicher und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
Nur 5 Minuten später, gegen 20:20 Uhr wurde ein 18-Jähriger von Beamten der Bundespolizei überprüft. Auf die Frage nach gefährlichen oder verbotenen Gegenständen, händigte der syrische Staatsbürger den Polizisten einen Teleskopschlagstock aus. Dabei handelt es sich um einen Schlagstock, welcher aus mehreren Segmenten besteht. Durch Ausziehen oder mit Hilfe einer ruckartigen Schleuderbewegung lässt er sich auf seine volle Länge ausfahren. Der Teleskopschlagstock erreicht dabei eine Länge von bis zu einem Meter.
Angaben für die Gründe des Mitführens wollte der Mann aus Bergkamen nicht bekannt geben und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Die Bundespolizisten stellten den gefährlichen Gegenstand sicher und leiteten auch gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.
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Quelle: ots